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Angebotene Berufe:

  • Tischler (Schreiner)
  • Holzmechaniker
  • Fachpraktiker für Holzverarbeitung (Holzbearbeiter)

Unser Fachbereich Holztechnik:
In der modernsten Tischler-Ausbildungswerkstatt Hessens werden an Maschinen aktuellen Standards die Lerninhalte vermittelt. Zu den Höhepunkten zählen das CNC-Bearbeitungszentrum mit CAD-Computerraum, programmierbare Fräsen, das Furnierzentrum, die Vielfalt an neusten Handarbeitsmaschinen, flexibel einsetzbare Arbeitstische und vieles mehr. Zudem ist der Arbeitsschutz vorbildlich umgesetzt.

Die zuständigen Lehrer bieten Ihnen mit ihrer fachliche Berufserfahrung, sowie ihre langjährige Tätigkeit in der Ausbildung eine optimale Möglichkeit, erfolgreich in ihre berufliche Zukunft zu starten.

Die Ausbildung:
Tischler / Schreiner:
Die Ausbildung zum Tischler dauert drei Jahre und findet im Teilzeitunterricht parallel zur Ausbildung im Betrieb statt. Der Berufsschulunterricht findet in 12 Lernfeldern statt, die am regelmäßigen wöchentlichen Schultag und am alle drei Wochen stattfindenden Projekttag ganzheitlich vermittelt werden.

Das erste Ausbildungsjahr kann alternativ vollschulisch durchgeführt werden. Das kooperative Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vermittelt die umfangreiche Vielfalt des Tischlerberufes, die nicht von allen Betrieben durch deren mögliche Spezialisierung abgebildet werden kann. IM BGJ ist der Anteil am Unterricht in der Ausbildungswerkstatt besonders hoch, was diesen Weg zum Tischler besonders attraktiv macht.

Holzmechaniker:
Diese Ausbildung dauert ebenfalls drei Jahre und ist mit der Ausbildung zum Tischler vergleichbar. Geprüft wird der Absolvent von der IHK. Somit ist der Holzmechaniker ein Industrieberuf.

Fachpraktiker für Holzverarbeitung (Holzbearbeiter):
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach

§ 66 BBiG / § 42m HwO

Die 3-jährige Ausbildung wird in Holz be- und verarbeitenden Betrieben oder in Einrichtung der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Tischler/in und Holzmechaniker/in.

Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung:
Die zu erlernenden Fertigkeiten und Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) soll so vermittelt werden, dass Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Absatz 3 BBiG befähigt werden, die selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.