Sheila Eckert
Abteilungsleiterin
sheila.eckert@kinzig-schule.de
Die Verbindung zwischen Theorie und Praxis!

Die enge Kooperation von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule kennzeichnet das Erfolgsmodell der Dualen Ausbildung in Deutschland. Gemeinsam vermitteln die beiden Partner die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die das Fundament einer qualifizierten Berufstätigkeit bilden.

Darüber hinaus vermittelt die Berufsschule allgemeinbildende Inhalte in den Fächern Deutsch, Politik und Ethik/Religion. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit entsprechendem Zusatzunterricht und Zusatzprüfungen den schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife erwerben. Falls Auszubildende noch keinen Abschluss der Hauptschule bzw. der Mittlere Reife haben, können sie den fehlenden Abschluss gleichzeitig mit der erfolgreichen Berufsausbildung erwerben.

An der der Kinzig-Schule ist der gewerblich-handwerkliche Bereich der Berufsschule zusammengefasst in der Abteilung 3, Bau-Holz-Farbe-Stuck. Hier werden Auszubildende aus  verschiedenen Berufen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes im Rahmen der Berufsschulpflicht unterrichtet. Aus der Bündelung verwandter  Berufe ergeben sich vielfältige Synergieeffekte, sei es durch den flexiblen und berufsübergreifenden Einsatz der Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsame Nutzung von Fachräumen und Medien oder die Verwirklichung  gewerksübergreifender Projekte.

Neugierig geworden? Wir beraten Sie gerne.

Ausbildungsrichtungen Termine & Aktuelles Downloads
Fachbereich Bautechnik

Maurer & Stukkateur/ Stukkateurin

Fachbereich Farbtechnik Raumgestaltung

Maler/ Malerin & Lackierer/ Lackiererin

Fachbereich Holztechnik

Tischler & Holzmechaniker

Maler & Lackierer Gesellenprüfung 2023

Tischler-Gesellenprüfung 2024

Gesellenprüfung der Tischler 2023:
Vorstellung aller Prüflinge und deren Gesellenstücke

 

Downloadbereich Holztechnik

Anmeldeformular Teilzeit-Berufsschule

Anmeldeformular Zusatzunterricht für den FOS-Abschluss

Infoflyer FOS-Zusatzunterricht BS 2021-22

Die Berufsschule im Überblick

Allgemeine Informationen rund um die Berufsschule

Die Berufsschule vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung und erweitert die allgemeine Bildung. Sie trägt zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung bei. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung bereitet sie mit den Ausbildungsbetrieben die Auszubildenden auf die Abschlussprüfung durch die IHK vor.

Der Berufsschulunterricht erfolgt an ein bzw. zwei Tagen in der Woche. In der Regel findet der Unterricht an einem regelmäßigen Wochentag und einem 14-täglichen Wochentag statt.

Unsere Schule legt Wert auf eine umfassende Betreuung während der  Ausbildungsdauer und bietet zusätzlich zur Ausbildung die Möglichkeit die allgemeine Fachhochschulreife bzw. den fehlenden Abschluss der Hauptschule bzw. der Mittleren Reife zu erlangen.

Während der Ausbildung können zusätzliche Fremdsprachen-Zertifikate (DELF-Diplom, KMK-Zertifikat) erworben werden.

Wer kann bzw. muss die Berufsschule besuchen?

Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule und mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis.

Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt.

Erwerb von Schulabschlüssen

Während Ihrer Ausbildung können Sie fehlende Schulabschlüsse erwerben:

Hauptschulabschluss
Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen. In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist in diesen Fällen folgender Zusatz aufzunehmen: „Dieses Zeugnis ist dem Abschluss der Hauptschule gleichwertig“.

Mittlere Reife
Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie …

1. … den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
2a) … entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen oder …
2b) … an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuches teilnehmen und diesen Wahlunterricht, der zu benoten ist, mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen oder …
2c) … nach Feststellung durch die Schule einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
3. … einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch/Fremdsprache mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen,
4. … im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird und
5. … die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben.

Allgemeine Fachhochschulreife
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Nachweis des mittleren Abschlusses oder Vorlage des Versetzungszeugnisses der Jahrgangsstufe 9 des verkürzten gymnasialen Bildungsganges in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses beim Eintritt in die Berufsschule und
2. Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
3. Regelmäßige Teilnahme an folgendem Zusatzunterricht:
3a) 240 Stunden im sprachlichen Bereich, davon mindestens 80 Stunden in Englisch/Fremdsprachen und 80 Stunden in Deutsch, und
3b) 240 Stunden im mathematisch-naturwissenschaftlich- technischen Bereich und
3c) 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, wenn dieser Unterricht nicht zeitlich und inhaltlich im

Rahmen des Pflichtunterrichts erteilt worden ist. Die Teilnahme am Zusatzunterricht setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler entweder im letzten Zeugnis der Schule, in der sie oder er den Mittleren Abschluss erzielt hat, mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweist, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf oder die Versetzung in die Klasse 11 der Oberstufe nachweist.
4. Abschluss der folgenden drei schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen:
4a) Deutsch/Kommunikation,
4b) fremdsprachlicher Bereich,
4c) mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich und
5. Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.