Zwischenprüfung

Nach der Hälfte der Ausbildungsdauer hat jeder Auszubildende eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung und dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Prüfungsbereich Geschäftsprozesse – Gewichtung: 40 %
  2. Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle – Gewichtung: 20 %
  3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde – Gewichtung: 10 %
  4. Prüfungsbereich Einsatzgebiet – Gewichtung: 30 %

Die Prüfungsbereiche 1 bis 3 werden schriftlich geprüft. Geschäftsprozesse über einen Zeitraum von 180 Minuten am ersten Prüfungstag, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle über 90 Minuten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde über 60 Minuten am zweiten Prüfungstag.

Der Prüfungsbereich 4, das Einsatzgebiet, wird mündlich geprüft. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbstgewählte Fachaufgabe aus der betrieblichen Praxis. Die Zeitdauer der Präsentation soll zwischen 10-15 Minuten liegen und Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchsten 30 Minuten betragen.

Die Zwischen und Abschlussprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hanau durchgeführt.

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Kaufmannsgehilfenprüfung vor der IHK Hanau.

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